Hallo ihr Lieben,
gerade in der aktuellen Pandemie-Zeit taucht in meinem Umfeld häufiger die Frage nach den rechtlichen Sicherheiten im Krankheitsfall auf.
Werden im Extremfall, evtl. auch im Krankenhaus meine Partner_innen als meine engsten Bezugspersonen akzeptiert, auch wenn ich mit einem anderen Menschen verheiratet bin? Wird vielleicht sogar meine Herkunftsfamilie, wie in meinem Fall als getrennt und allein lebende Frau, als Entscheidungsträger herangezogen, weil mein Beziehungsmodell von seiten des medizinischen Personals nicht die notwendige Akzeptanz erfährt, die es in meinen Augen hat?
Wer wird gefragt?
Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, uns gegenseitig rechtlich abzusichern. Dennoch bleiben viele juristische und individuelle Unwägbarkeiten.
Wie geht ihr mit der Problematik in eurer jeweiligen Beziehungskonstellation um? Oder tauchen gar keine Probleme auf, weil ihr bereits Regelungen für euch und eure Liebsten gefunden habt? Ich wäre froh um Gedanken oder Erfahrungen von euch
Herzensgrüße
Susa
Aus aktuellem Anlass: Patentientenverfügung und rechtliche Absicherung
-
- Beiträge: 74
- Registriert: Mi Mär 25, 2020 10:55 pm
Re: Aus aktuellem Anlass: Patentientenverfügung und rechtliche Absicherung
Hallo Suza,SusaSunshine hat geschrieben: Mi Apr 22, 2020 10:41 pm Hallo ihr Lieben,
gerade in der aktuellen Pandemie-Zeit taucht in meinem Umfeld häufiger die Frage nach den rechtlichen Sicherheiten im Krankheitsfall auf.
Werden im Extremfall, evtl. auch im Krankenhaus meine Partner_innen als meine engsten Bezugspersonen akzeptiert, auch wenn ich mit einem anderen Menschen verheiratet bin? Wird vielleicht sogar meine Herkunftsfamilie, wie in meinem Fall als getrennt und allein lebende Frau, als Entscheidungsträger herangezogen, weil mein Beziehungsmodell von seiten des medizinischen Personals nicht die notwendige Akzeptanz erfährt, die es in meinen Augen hat?
Wer wird gefragt?
Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, uns gegenseitig rechtlich abzusichern. Dennoch bleiben viele juristische und individuelle Unwägbarkeiten.
Wie geht ihr mit der Problematik in eurer jeweiligen Beziehungskonstellation um? Oder tauchen gar keine Probleme auf, weil ihr bereits Regelungen für euch und eure Liebsten gefunden habt? Ich wäre froh um Gedanken oder Erfahrungen von euch
Herzensgrüße
Susa
meine Erfahrung ist, dass wenn man sich als Lebensgefährte vorstellt und verhält, man von den Ärzten stillschweigend so behandelt wird, als sei man der Ehemann.
Ich halte es für vollkommen unzumutbar, wenn das gestresste medizinische Personal mit mehr als einem angehörigen Entscheidungsträger zu tun haben soll!
Übrigens: Selbst der Ehemann hat erstmal gar nichts zu sagen, es sei denn, die Patientin hat ihn bei der Aufnahme als Ansprechpartner benannt!
Wichtig: Das alles Entscheidende ist die Vorsorgevollmacht für medizinische Belange! Mit ihr bekommt man alle Auskünfte und kann alle Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung gegenüber den Ärzten durchsetzen.
Herzlicher Gruß
Amor
-
- Beiträge: 74
- Registriert: Mi Mär 25, 2020 10:55 pm
Re: Aus aktuellem Anlass: Patentientenverfügung und rechtliche Absicherung
Hallo Amor,
danke für den link, die Informationen sehen solide aus. Gut möglich, dass uns das in unserer Situation sehr weiterhilft.
Ich selbst führe mehrere Hauptbeziehungen, das entspricht nicht meiner Lebensrealität.
Im Übrigen habe ich selbst mehrere nahe Angehörige im Krankenhaus in ihrem Sterbeprozess begleitet. Wir sind eine große Familie, Insgesamt waren wir teils 7 Menschen, die Sorge für die Sterbenden getragen haben und die rechtliche Situation war nicht eindeutig. Es gibt auch so etwas wie gelebte Realität in den Kliniken, wie mit solchen Situationen umgegangen wird. Wie so oft bei nicht eindeutig festgelegten Umgangsweisen lässt sich solches Prozedere ein Schlupfloch für eine gewisse "Willkür",positiv betrachtet eben Handlungsspielraum. Das muss ja nicht per se schlecht sein, kann aber missbraucht werden. Das Klinikpersonal war in dem oben geschilderten Fall war wirklich großartig und hat uns sehr viel Transparenz und Entscheidungsfreiheit gelassen. Wohl auch deswegen, weil es Konflikte verhindert. Kliniken nutzt es genauso wie Patienten, wenn die Zuständigkeitsbereiche klar sind. Vom Verständnis für unsere Lebenssituation her betrachtet gab es allerdings keine Normabweichungen.
Ich befürchte allerdings genau solche Aussagen von Seiten des Klinikpersonals, wenn es um Polyamorie geht:
Die Ethikdiskussion schliesst für mich weitere Bereiche durch Kapitalismusfolgen wie beispielsweise die Einsparungen oder vielmehr Kaputtsparungen im Gesundheitssystem mit ein. Ein für mich unverzichtbarer ethische Diskurs schliesst darüber hinaus Grundrechte, Menschenrechte und würdiges Sterben mit ein. Hier nur die durchaus elmentar wichtigen (Un)Zumutbarkeiten für medizinisches Personal zu betrachten wird der Situation nicht gerecht. Einsam auf einer Intensivstation ohne Begleitung und Beistand durch die nähesten Angehörige zu sterben empfinde ich auch als eine Zumutung. Am Sterbebett einer Angehörigen von mir waren wir jedenfalls zu siebt.
Herzensgrüße
Susa
danke für den link, die Informationen sehen solide aus. Gut möglich, dass uns das in unserer Situation sehr weiterhilft.
Das glaube ich sofort, dass EIN_E Partner_in akzeptiert wird.Amor hat geschrieben: Do Apr 23, 2020 6:43 am Meine Erfahrung ist, dass wenn man sich als Lebensgefährte vorstellt und verhält, man von den Ärzten stillschweigend so behandelt wird, als sei man der Ehemann.

Im Übrigen habe ich selbst mehrere nahe Angehörige im Krankenhaus in ihrem Sterbeprozess begleitet. Wir sind eine große Familie, Insgesamt waren wir teils 7 Menschen, die Sorge für die Sterbenden getragen haben und die rechtliche Situation war nicht eindeutig. Es gibt auch so etwas wie gelebte Realität in den Kliniken, wie mit solchen Situationen umgegangen wird. Wie so oft bei nicht eindeutig festgelegten Umgangsweisen lässt sich solches Prozedere ein Schlupfloch für eine gewisse "Willkür",positiv betrachtet eben Handlungsspielraum. Das muss ja nicht per se schlecht sein, kann aber missbraucht werden. Das Klinikpersonal war in dem oben geschilderten Fall war wirklich großartig und hat uns sehr viel Transparenz und Entscheidungsfreiheit gelassen. Wohl auch deswegen, weil es Konflikte verhindert. Kliniken nutzt es genauso wie Patienten, wenn die Zuständigkeitsbereiche klar sind. Vom Verständnis für unsere Lebenssituation her betrachtet gab es allerdings keine Normabweichungen.
Ich befürchte allerdings genau solche Aussagen von Seiten des Klinikpersonals, wenn es um Polyamorie geht:
Mir stellt dich die Frage, ob diese Aussage als Motiv vorgeschoben wird und es um moralische Verurteilung und Diskriminierung geht.Amor hat geschrieben: Do Apr 23, 2020 6:43 amIch halte es für vollkommen unzumutbar, wenn das gestresste medizinische Personal mit mehr als einem angehörigen Entscheidungsträger zu tun haben soll!
Die Ethikdiskussion schliesst für mich weitere Bereiche durch Kapitalismusfolgen wie beispielsweise die Einsparungen oder vielmehr Kaputtsparungen im Gesundheitssystem mit ein. Ein für mich unverzichtbarer ethische Diskurs schliesst darüber hinaus Grundrechte, Menschenrechte und würdiges Sterben mit ein. Hier nur die durchaus elmentar wichtigen (Un)Zumutbarkeiten für medizinisches Personal zu betrachten wird der Situation nicht gerecht. Einsam auf einer Intensivstation ohne Begleitung und Beistand durch die nähesten Angehörige zu sterben empfinde ich auch als eine Zumutung. Am Sterbebett einer Angehörigen von mir waren wir jedenfalls zu siebt.
Herzensgrüße
Susa
Re: Aus aktuellem Anlass: Patentientenverfügung und rechtliche Absicherung
Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt: Nach meiner Erfahrung sprechen die Ärzte auch mit mehreren in einer Runde - aber es muss klar sein, wer letztendlich entscheidet. Dies sollte man in der Vollmacht festlegen.SusaSunshine hat geschrieben: Do Apr 23, 2020 10:30 am Ich befürchte allerdings genau solche Aussagen von Seiten des Klinikpersonals, wenn es um Polyamorie geht:Amor hat geschrieben: Do Apr 23, 2020 6:43 amIch halte es für vollkommen unzumutbar, wenn das gestresste medizinische Personal mit mehr als einem angehörigen Entscheidungsträger zu tun haben soll!